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Berlin (08.12.2023) Die AS Unternehmensgruppe Holding – ein Immobilieninvestor, Investmentmanager und Bauträger für Wohnimmobilien (Bestand & Denkmal) mit Hauptsitz in Berlin starte den Vertrieb für das Objekt „Lindenthaler Höfe“ in Leipzig.
„Wir sind hocherfreut den Vertriebsstart …

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Bei Neubau und Sanierungsvorhaben gelten oft neue Kommunalvorgaben

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Bei Neubau und Sanierungsvorhaben gelten oft neue Kommunalvorgaben

(Berlin, 28.10.2013) Immobilienbesitzer, die sich mit dem Gedanken tragen, ihre Immobilie energetisch zu sanieren oder Immobilieninteressenten, die eine Immobilie neu herstellen möchten sind zumeist mit einer Reihe gesetzlicher bzw. kommunaler Reglementierungen konfrontiert, welche zu erfüllen nicht immer einfach ist. So ist beispielsweise immer öfter festzustellen, dass kommunale Vorgaben selbst die Wahl des Energieträgers für die Immobilie einschränken. Durch Vorschriften, an bestimmte Anschlussnetzwerke anzudocken oder auch durch Verbrennungsverbote werden Immobilienbesitzer gezwungen, auf bestimmte Energieträger zurückzugreifen. Wer dies nicht beachtet, kann neben einem notwendigen Zwangsumbau der Immobilie sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Einengung der Energieauswahl kann prägnante Nachteile bringen

Die behördlichen Vorgaben schränken die Auswahl der möglichen Energieversorger teils drastisch ein. Dies kann zur Folge haben, dass der Immobilienbesitzer nur langfristige Lieferverträge mit bestimmten Energieanbietern abschließen kann. Hierdurch lassen sich oft mögliche Preisvorteile durch die Konkurrenzsituation am Energiemarkt nicht ausnutzen. Letztlich bedeutet die Vorgabe der Kommunen daher, dass der Immobilienbesitzer seine Energie teurer bezahlen muss, als eigentlich notwendig. Zudem kann eine eingeschränkte Auswahl des Energieträgers auch bedeuten, dass effektive oder besonders bevorzugte Heizungstechniken gar nicht installiert werden dürfen, was letztlich auch noch eine Einbuße einer behaglichen und optimiert steuerbaren Heizungsanlage bedeuten kann. Doch es gibt auch Möglichkeiten, sich gegen diese Vorgaben zu wehren.

Frist zum Widerspruch oft sehr gering

Manchmal hat der Immobilienbesitzer nur 4 bis 6 Wochen Zeit, um sich gegen die auferlegten Kommunalvorgaben zu wehren. Es haben sich mittlerweile auch entsprechende Interessenverbände gebildet, die dem Ratsuchenden wertvolle Tipps an die Hand geben. So existiert beispielsweise die Allianz „Freie Wärme“, bei der sich der Interessent über die Vorteile einer völlig freien Wahl des Heizsystems und die Möglichkeiten zur Abwehr von kommunalen Anschlusszwängen oder Verboten etc. informieren kann.

Bild © Stauke – Fotolia.com

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