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Berlin (08.12.2023) Die AS Unternehmensgruppe Holding – ein Immobilieninvestor, Investmentmanager und Bauträger für Wohnimmobilien (Bestand & Denkmal) mit Hauptsitz in Berlin starte den Vertrieb für das Objekt „Lindenthaler Höfe“ in Leipzig.
„Wir sind hocherfreut den Vertriebsstart …

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Schweizer Immobilien können deutsche Anleger teuer zu stehen kommen

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Schweizer Immobilien können deutsche Anleger teuer zu stehen kommen

(Berlin, 26.11.2013) In der Schweiz erheben immer mehr Kommunen eine Sondersteuer auf Immobilien, die von Ausländern nur als Zweitwohnsitz genutzt werden. Viele Eigentümer dieser Zweitwohnsitze müssen nun jährlich einige Tausend Franken an die Kommunen zahlen.

Deutsche Anleger, aber auch ebenso Anleger aus dem europäischen Ausland, haben sich im Zuge der Finanzkrise nach alternativen und sicheren Geldanlagen umgesehen. Dabei haben einige von diesen Anlegern Immobilien in der Schweiz für sich entdeckt. Dort wollten sie ihr Kapital in Immobilien sicher investieren. Nun müssen diese Eigentümer jedoch mit hohen Kosten rechnen, denn wer die Immobilie nur als Zweitwohnsitz gewählt hat, muss damit rechnen, in Zukunft hohe Sondersteuern zu bezahlen. Diese werden mittlerweile schon von einigen der Schweizer Kommunen erhoben.

Sondersteuer betrifft nur Eigentümer von Zweitwohnsitz ohne Touristenvermietung

Genau genommen handelt es sich bei dieser Sondersteuer um eine Lenkungsabgabe, die bereits einige Eigentümer, die die Immobilie als Zweitwohnsitz nutzen, einige Tausend Franken im Jahr kostet. Von diesen neuen Steuern sind schon viele Tausend Immobilieneigentümer aus Deutschland und aus dem europäischen Ausland betroffen. Und in Zukunft werden es wohl noch mehr Eigentümer mit Zweitwohnsitz in der Schweiz sein, die diese hohen Kosten jährlich aufbringen müssen. Denn nach einigen Hundert Kommunen entscheiden sich immer mehr Kommunen in der Schweiz für diesen Schritt. Allerdings sind von dieser Abgabe an die Kommunen der Schweiz nicht die Eigentümer von Ferienimmobilien betroffen, die ihre Immobilie auch an Urlauber vermieten und diese nur gelegentlich selbst nutzen. Stattdessen betrifft diese Abgabe ausschließlich die Eigentümer, die das Objekt nur als Zweitwohnsitz nutzen, ohne dass sie es an Touristen vermieten. Allerdings wird davon ausgegangen, dass dies mit rund 90 Prozent auf den weitaus größten Anteil der Eigentümer aus dem Ausland zutrifft.

Bild © Netzer Johannes – Fotolia.com

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