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Berlin (08.12.2023) Die AS Unternehmensgruppe Holding – ein Immobilieninvestor, Investmentmanager und Bauträger für Wohnimmobilien (Bestand & Denkmal) mit Hauptsitz in Berlin starte den Vertrieb für das Objekt „Lindenthaler Höfe“ in Leipzig.
„Wir sind hocherfreut den Vertriebsstart …

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Doppelgebühr bei Riester-Verträgen: Kunden um Milliarden geprellt

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Doppelgebühr bei Riester-Verträgen: Kunden um Milliarden geprellt

Nach einem Focus-Bericht wurden Kunden beim Abschluss einer Riester-Rente immer wieder mit einer Doppel-Gebühr zur Kasse gebeten. Dieser Praxis setzt das Oberlandesgericht Köln in einem aktuellen Urteil nun ein Ende. Mehrere tausend Kunden könnten nun Geld zurückfordern. Andreas Schrobback – Kapitalanlagefachmann aus Berlin – erläutert die wichtigsten Punkte und Hintergründe zu dieser Thematik.

Kombiprodukte bei Riester-Verträgen sehr beliebt

Riester-Produkte gibt es in vielen verschiedenen Varianten und von vielen unterschiedlichen Anbietern. Die hier beschriebene, entstandene Doppelgebühr fußt in der Regel auf dem Abschluss eines kombinierten Riester-Vertrages. Dies kann z. B. die Kombination einer Lebensversicherung mit einer Riester-Renten-Vorsorge sein. Gerade für die Anbieter ist solch eine Variante besonders attraktiv, denn so können quasi zweimal Abschlussgebühren berechnet werden – nämlich für jeden Vertrag separat. Die Riester-Provision wird dabei auf fünf Jahre oder mehr verteilt, wie das bisher schon gesetzlich geregelt bzw. vorgeschrieben war. Die Provision der Lebensversicherung belastet jedoch das Rentenguthaben zusätzlich. Nach einer Klage des Bundes der Versicherten (BdV) und der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die HDI Versicherung kam das Oberlandesgericht Köln nun zu dem Schluss, dass diese Praxis nicht zulässig ist. Diese Berechnung der doppelten Abschlussgebühren wurde sehr wahrscheinlich jedoch nicht nur durch die HDI praktiziert, sondern auch durch andere Versicherer. Die genauen Vertragsarten und die Anbieter sind jedoch noch nicht vollumfänglich geprüft. Für die Verbraucherzentrale sind diese Gebührenberechnungen eine klare Täuschung des Versicherungskunden, da dieser den genauen Preis für Vermittlung und für Police so kaum auseinander dividieren könne. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, könnte nun eine Welle von Rückforderungen auf die Versicherer zukommen.

Schaden von etwa drei Milliarden Euro allein in 2015 möglich

Zwischen Versicherern auf der einen und Klägern auf der anderen Seite gibt es allerdings einige Differenzen bei der Berechnung des entstandenen Schadens auf Versichertenseite. Währen der BdV in seinen Berechnungen auf eine Schadensumme von ca. 3 Milliarden Euro allein für 2015 kommt, widerspricht die Versicherungswirtschaft der Berechnungsgrundlage auf breiter Basis. Es wird wohl schwierig und langwierig, einen genauen Schaden durch die erfolgte Doppelberechnung herauszufinden. Das sollte nun auch nicht unbedingt von gesteigertem Interesse für die Versicherten sein, meint Andreas Schrobback. Viel wichtiger sei es, die eigenen Policen genau zu überprüfen, um festzustellen, ob eine Rückforderung zu viel gezahlter Gebühren nach Eintritt der Rechtskräftigkeit des Urteils angezeigt ist. Nach Ansicht vieler Fachleute stehen die Chancen für den Erfolg einer solchen Rückforderung sehr gut. Das bedeutet aber auch, dass der Versicherungswirtschaft in den nächsten Monaten ggf. einige Rückforderungsschreiben ins Haus stehen könnten. Grundsätzlich erweckt dies alles den Anschein, als hätte man bei den gesetzlichen Vorgaben an solche Möglichkeiten nicht gedacht. Riester-Produkte sollen in erster Linie eine wichtige Säule der Altersvorsorge sein, welche durch die gesetzliche Rente nicht ausreichend abgedeckt ist. Schlimm genug, dass hier durch findige Gebührenberechnungsmodelle Kunden doppelt abgezockt werden. Dies steht zu dem eigentlichen Sinn der Produkte im krassen Gegensatz. Das Urteil des Oberlandesgerichtes erscheint deshalb angemessen. Man darf gespannt sein, wie es bei diesem Thema in der nächsten Zeit weitergeht.

Bild© Thomas Reimer – Fotolia.com

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