Förderprogramme und steuerliche Vorteile für Immobilien
Ab dem Jahr 2014 will der Staat den Eigentümer von Immobilien eine bestimmte Fördersumme zur Verfügung stellen, die für die Verbesserung der Energieeffizienz eingesetzt werden kann. Bereits jetzt sind Programme vorhanden, mit denen sich entsprechende Maßnahmen günstig finanzieren lassen.
Viele der alten Bestandsbauten weisen eine schlechte Energiebilanz auf und entsprechen damit weder den heutigen Verordnungen noch den Ansprüchen an einen guten Wohnkomfort. Durch energetische Sanierungen können Eigentümer den Wert ihrer Immobilie steigern und die Vermietbarkeit erhöhen. Dies ist sowohl bei Bauten aus den 70er Jahren als auch bei Gebäuden aus der Gründerzeit möglich, die unter Denkmalschutz stehen und damit behutsam zu sanieren sind. Durch die Inanspruchnahme eines Förderprogramms ist es möglich, zinsvergünstigte Kredite und Zuschüsse für die Finanzierung zu erhalten. Auch steuerliche Regelungen lassen sich nutzen.
Energetisch sanieren und dabei staatliche Angebote nutzen
Wer an einer vermieteten Immobilie Maßnahmen zur Erhaltung vornimmt, kann die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Bei Denkmalimmobilien gilt dies auch bis zu einem gewissen Anteil an den Gesamtkosten, wenn das Objekt vom Eigentümer selbst genutzt wird. Höhere Abschreibungssätze gelten außerdem bei Immobilien, die sich in städtebaulichen Entwicklungs- oder Sanierungsgebieten befinden. Zusätzlich haben Vermieter die Möglichkeit, ihre Mieter an den Kosten für Modernisierungen zu beteiligen. Hierbei sind allerdings strenge Vorschriften einzuhalten, da die Kosten andernfalls nicht anerkannt werden könnten. Weiterhin stellt die KfW-Bank ein umfangreiches Angebot an Förderprogrammen zur Verfügung. Mit einem staatlich geförderten Kredit lässt sich ein Teil der Sanierungskosten zu einem besonders günstigen Zinssatz finanzieren. Für die Beantragung ist es erforderlich, einen Bauexperten zu beauftragen, der die spätere Energieeffizienz bestätigt.
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