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Berlin (08.12.2023) Die AS Unternehmensgruppe Holding – ein Immobilieninvestor, Investmentmanager und Bauträger für Wohnimmobilien (Bestand & Denkmal) mit Hauptsitz in Berlin starte den Vertrieb für das Objekt „Lindenthaler Höfe“ in Leipzig.
„Wir sind hocherfreut den Vertriebsstart …

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Spanische Immobilien locken mit vermeintlich niedrigen Kosten

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Spanische Immobilien locken mit vermeintlich niedrigen Kosten

(Berlin, 04.01.2013) Viele Anleger haben den spanischen Immobilienmarkt im Blick. Dort werden derzeit Immobilien zu günstigen Preisen angeboten. Jedoch sollten Käufer die weiteren Kosten vor dem Kauf beachten.

Die Wirtschaftskrise hat in einigen europäischen Ländern für günstige Immobilienpreise gesorgt. In Spanien sind derzeit viele Immobilien zu günstigen Preisen erhältlich. Eine eigene Finca im warmen Süden erscheint da für viele Menschen keine Traumvorstellung mehr zu sein. Allerdings sollten potenzielle Käufer einer spanischen Immobilie beachten, dass die zusätzlichen Kosten beim Kauf der Immobilie und auch die laufenden Kosten deutlich höher als in Deutschland sind. Zunächst müssen Immobilienkäufer mit dem Kauf der Immobilie Grunderwerbsteuer zahlen. Diese gibt es in Deutschland zwar auch, jedoch ist der Steuersatz derzeit noch niedriger. In Spanien liegt die Grunderwerbsteuer bei derzeit acht Prozent. Zudem plant das Land eine Anhebung der Steuer, sodass Immobilienkäufer ab dem Jahre 2013 vielleicht sogar zehn Prozent Steuer auf den Grunderwerb zahlen müssen. Zu dieser Steuer müssen mit dem Immobilienkauf auch Kosten für den Grundbucheintrag und für den Notar bezahlt werden.

Laufende Kosten vor dem Kauf einer spanischen Immobilien beachten

Zu den einmaligen Kosten beim Immobilienkauf kommen zudem noch laufenden Kosten hinzu. Dazu zählt insbesondere die Einkommensteuer, welche von Vermietern aber auch gleichermaßen von Selbstnutzern der Immobilie verlangt wird. Die Höhe der Steuer hängt insbesondere vom Immobilienwert bzw. Katasterwert ab. Zur Einkommensteuer kommt noch die Grundsteuer der Kommune und eventuell auch eine Vermögensteuer hinzu. Wer die Steuern an den Staat nicht entrichtet, muss nach erfolglosen Mahnschreiben mit einer Zwangsversteigerung der Immobilie rechnen. Allerdings können Käufer aus Deutschland die Kosten für die Einkommensteuer bei der Steuererklärung mit angeben.

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