Widerstand gegen die Wohnimmobilienkreditrichtlinie nun auch aus dem Bundesrat
Nach einem Artikel von cash-online kommt nun auch Widerstand gegen die Ende März 2016 für Deutschland eingeführte Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) aus dem Bundesrat. So haben Minister aus verschiedenen Bundesländern eine Initiative gestartet, welche zum Ziel hat, die strikten Regelungen der WIKR zu kippen. Ursprünglich entstammt die WIKR aus einer europäischen Vorlage, welche das Ziel hat, die Überschuldung von Immobilienfinanzierungsnehmern zu verhindern und somit auch eine Blasenbildung am Immobilienmarkt zu unterbinden. Die deutsche Umsetzung der europäischen Fassung wurde allerdings seit Einführung bereits von vielen Seiten als zu strikt gerügt. Die Kritiker bemängeln insbesondere, dass die derzeitigen Regelungen die Vergabe von Immobilienfinanzierungen insbesondere an junge Familien und ältere Kreditinteressenten zu stark beschränken. Die Minister aus den drei Bundesländern Hessen, Bayern und Baden-Württemberg wollen nun im Bundesrat aktiv werden, damit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eine Änderung der geltenden Vorschriften veranlasst.
Was regelt die seit März in Deutschland geltende WIKR?
Die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) regelt die Gewichtung der Bonitätskriterien zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit neu. Darlehensgeber müssen nun nach vorgegebenen, sehr strikten Kriterien beurteilen, ob der Kreditnehmer die erforderlichen Zahlungsverpflichtungen aus eigenen Mitteln erfüllen kann. Ziel war eigentlich der Schutz der Bürger vor übermäßiger Verschuldung beim Erwerb einer Immobilie. Diese Verschärfung der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt dabei vorhandenes Immobilieneigentum viel weniger als zuvor – gerade bei jüngeren Kreditnehmern mit in der Regel niedrigerem Einkommen und bei älteren Interessenten mit statistisch nur noch relativ kurzer Lebenserwartung führt das dann oft zur Ablehnung von Kreditanträgen. Die bayerische Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) bezeichnete diese Regelungen bereits als „in höchstem Maße unsozial“. Die eigentliche europäische Version enthielt diese Regelungen nicht in einer solch strikten Form, wie sie nun für Deutschland im März umgesetzt wurden. Wie es aus dem hessischen und baden-württembergischen Finanzministerium heißt, sei die Kreditversorgung für Häuslebauer zuletzt „sichtlich ins Stocken geraten“.
Druck kommt nun von vielen Seiten
Der Druck auf den Bundesjustizminister kommt mittlerweile von vielen Seiten: Nicht nur Banken, Sparkassen und Versicherer üben Kritik an der neuen WIKR, sondern auch Makler, Immobilienfachleute, sowie Privatiers und Politiker. Die strikten Bestimmungen treffen nicht nur Immobilienkäufer, sondern auch alte Menschen oder Menschen, die mithilfe einer Immobilie Ihre Altersvorsorge gestalten möchten. Die hohen Hürden bei der Immobilienkreditvergabe hindern somit nicht nur die Gestaltung des eigenen Wohnumfelds sondern auch die Altersvorsorge. In Berlin wird die Verantwortung gerne den Banken zugewiesen – hier würden die Vorschriften sehr restriktiv ausgelegt hieß es mal in einer Stellungnahme des Bundesjustizministeriums. Doch die Banken leiden sowieso schon unter der Niedrigzinspolitik und möchten sich nun nicht auch noch den Schuh anziehen, für eine vermeintlich lasche Kreditvergabe-Praxis rechtlich belangt werden zu können. Jürgen Gros – Chef des Bayerischen Genossenschaftsverbands – nennt die deutsche Umsetzung EU-Richtlinie ein „Gesetzesfiasko“. Man darf also gespannt sein, ob Berlin hier in den nächsten Wochen und Monaten nachbessern wird. Sollte Berlin sich für eine Nachbesserung aussprechen, sollte diese jedoch möglichst zeitnah umgesetzt werden, um nicht noch mehr wertvolle Zeit zu verlieren.
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