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Der Einladung zum diesjährigen traditionellen Spargelessen der Berliner Pressekonferenz über den Dächern Berlins ist auch Andreas Schrobback, Geschäftsführer und Gründer der AS UNTERNEHMENSGRUPPE gefolgt. Der Abend war ein Plädoyer für die Pressefreiheit und Demokratie insofern …

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Denkmalimmobilien: Was bei der Kapitalanlage beachtet werden sollte

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Denkmalimmobilien: Was bei der Kapitalanlage beachtet werden sollte

Denkmalimmobilien sind Klassiker bei der Kapitalanlage in Immobilien. So ermöglichen sie eine wertuntermauerte, inflationsgeschützte Investition, erlauben geförderte Sanierungen im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes mit steuerlichen Vorteilen und können so attraktive Renditen für die Anleger generieren. Zudem bieten sie den Bewohnern einen ganz besonderen Wohncharme in einem einzigartigen Ambiente. Durch die frühzeitlichen Bauten stehen sie zudem oft in zentralen Lagen mit hervorragender Infrastrukturanbindung. Doch auch bei Denkmalimmobilien ist nicht alles Gold, was glänzt. Einige Aspekte sollten Anleger grundsätzlich berücksichtigen, wenn eine solche Kapitalanlage geplant ist.

Andreas Schrobback: Spezialist für Kapitalanlagen in Denkmalimmobilien

Der Berliner Unternehmer Andreas Schrobback investiert seit vielen Jahren in Denkmalimmobilien. Der Kernschwerpunkt liegt dabei auf Berlin und Leipzig – hier hat seine Firmengruppe mit kompetenten Partnern bereits viele Projekte erfolgreich realisiert und zur Freude seiner Kunden zu neuer Blüte gebracht. Liebevoll sanierte und modernisierte Objekte aus der Gründerzeit bieten heute ein modernes und dabei historisch bedeutendes Wohnumfeld für die Bewohner bei extrem guter infrastruktureller Anbindung. Die Nachfrage nach entsprechenden Objekten ist auch weiterhin sehr hoch – gerade in den letzten 2 bis 3 Jahren ist das Interesse an denkmalgeschützten Immobilien stark angestiegen. Dementsprechend hat die Firmengruppe auch weitere Projekte in Planung. Doch Andreas Schrobback weiß, dass eine Denkmalimmobilie nicht automatisch auch ein gutes Renditeobjekt ist – es müssen dabei einige Faktoren beachtet werden.

Was gilt es zu beachten?

Bei der Investition sollte vorab geprüft werden, ob der geforderte Kaufpreis generell dem üblichen Marktniveau entspricht. Nur dann ist sie sinnvoll und verspricht eine angemessene Rendite. Darüber hinaus ist die Lage der Immobilie sehr wichtig – hierbei haben insbesondere Objekte in Metropolen oder bestimmten mittelgroßen oder kleineren Städten mit wirtschaftlich aufstrebendem Hintergrund gute Wertentwicklungsmöglichkeiten. Dabei ist auch die umgebende Infrastruktur maßgeblich: Nur eine Immobilie, die gut an das Umland angebunden ist bzw. durch kurze Wege zu wichtigen Anlaufstellen (Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen, Fernanbindungen etc.) gekennzeichnet ist, hat ein gutes Entwicklungspotenzial. Bei der Sanierung der Denkmalimmobilie sollte ein geeignetes Qualitätscontrolling eingesetzt werden – hier zu sparen, wäre deplatziert.

Welche besonderen steuerlichen Vorteile gibt es?

Bei einem Erwerb von zu sanierenden Denkmalimmobilien können erhöhte Abschreibungen nach §7i bzw. §7h des Einkommenssteuergesetzes angerechnet werden. Dabei darf bei Eigennutzung eine Abschreibung von 9 % p.a. für zehn Jahre bzw. bei Vermietung 8 Jahre lang 9 % p.a. und anschließend vier Jahre lang 7 % p.a. steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich kann noch die lineare Abschreibung für die Anschaffungskosten hinzukommen: 2,5 % p.a. für Objekte mit Fertigstellung vor 1925 und 2 % p.a. für Objekte mit Fertigstellung nach 1924. Diese Angaben zeigen schon, dass mit einer gut kalkulierten und durchdachten Investition eine sehr attraktive Kapitalanlage möglich wird. Generell ist darauf zu achten, dass eine professionelle Planung und Durchführung durch Fachleute zwingend notwendig ist, da es anderenfalls zu Problemen mit der Investition kommen kann.

Bild©Charles Yunck