Ferienimmobilien – Vorsicht vor Überraschungen!
Eine Immobilie am Strand oder in den Bergen – am besten in der beliebten Urlaubsregion, wo man sowieso immer gern hinfährt. So oder so ähnlich gestaltet sich der Traum vieler Interessenten an Ferienimmobilien im Ausland. Wer Herr über eine eigene Immobilie ist, kann dort jederzeit und ohne Übernachtungskosten „urlauben“ – doch die Freiheit hat auch so Ihre Tücken und Fallstricke, weshalb ein sehr detaillierter Blick auf die jeweiligen Angebote und Landesgesetze unbedingt notwendig ist. In den meisten Fällen empfiehlt sich zudem die Hinzunahme eines entsprechenden Fachmannes, der mit den regionstypischen Gegebenheiten, der Landessprache und den nationalen Gesetzen vertraut ist.
Die Finanzierung von Ferienimmobilien
Derzeit herrschen historische Zinstiefstände am Finanzmarkt für Immobilienfinanzierungen. Viele Experten glauben, dass diese bald vorüber sein und die Zinsen anschließend wieder anziehen werden. Doch gerade von übereilten Spontankäufen sollten Interessenten für Ferienimmobilien absehen, denn die Prüfung und Beurteilung eines Objektes sollte sehr sorgfältig vorgenommen werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Auch deutsche Banken sind meist bereit, eine Ferienimmobilie im Ausland zu finanzieren, wenn ausreichende Sicherheiten im Inland vorhanden sind. Da in der Regel ausländische Immobilien nicht als Sicherheit bei deutschen Banken akzeptiert werden, haftet der Erwerber nicht selten mit seiner inländischen Immobilie.
Worauf sollte besonders geachtet werden?
Wichtig sind bei der Prüfung vor allem die Beurteilung der Wertentwicklung und der Werthaltigkeit in der Ferienregion, die landestypischen Gesetze in Bezug auf den Immobilienerwerb (Vertragsgültigkeiten, Rechte und Pflichten etc.) von Ausländern, die Qualität und ggf. die Vermietbarkeit der Immobilie sowie die Unterhaltskosten der Immobilie. So sollten beispielsweise alle Kosten, die zum Erhalt der Immobilie und deren Inventar bzw. deren Außenanlagen gehören, in die Finanzierungskalkulation einbezogen werden. Ebenso beachtet werden müssen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb stehen, wie beispielsweise Notare, Anwälte, Versicherungen, Behördengenehmigungen etc.
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