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Der Einladung zum diesjährigen traditionellen Spargelessen der Berliner Pressekonferenz über den Dächern Berlins ist auch Andreas Schrobback, Geschäftsführer und Gründer der AS UNTERNEHMENSGRUPPE gefolgt. Der Abend war ein Plädoyer für die Pressefreiheit und Demokratie insofern …

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Zwangsversteigerungen: Andreas Schrobback aus Berlin über die drastische Abnahme der Versteigerungszahlen

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Zwangsversteigerungen: Andreas Schrobback aus Berlin über die drastische Abnahme der Versteigerungszahlen

(Berlin, 07.08.2013) Das anhaltende Zinstief für Immobilienfinanzierungen wird nach den aktuellen Zahlen der ersten beiden Quartale 2013 von einer extremen Abnahme der Zwangsversteigerungsfälle in Deutschland begleitet. So wurden bis zur Jahresmitte nur ca. 23.000 Fälle mit zwangsversteigerten Immobilien verhandelt – eine Abnahme um etwa 30 % im Vergleich zum Vorjahr 2012. Insgesamt stellt dies den niedrigsten Stand seit 13 Jahren dar – zu erklären sind diese Zahlen lt. Andreas Schrobback in Berlin nur mit den Folgen der jüngsten Finanzmarktkrise. Im Folgen der hohen Schuldenlasten vieler Länder in Europa hatte die Europäische Zentralbank (EZB) in den letzten Monaten immer weiter gesenkt, um so die Wirtschaftstätigkeit und das Investitionsengagement zu stärken. Hierdurch wurde auch die Nachfrage nach Immobilieneigentum angetrieben, denn einerseits stellen viele Immobilien auch Investitionen beispielsweise für die Geschäftserweiterung dar, andererseits legten sich mehr private Interessenten denn je eine eigene Immobilie zu – entweder als eigengenutztes Heim oder zur Vermietungszwecken. Die hierdurch erreichte Altersvorsorge ist nach wie vor ein beliebtes Standbein der Vermögensplanung, zumal sich mit der reinen Kapitalanlage (z. B. verzinste Anlagen auf Tagesgeld- oder Sparkonten) derzeit kaum Rendite erzielen lässt. Die somit auftretende, hohe Nachfrage nach Immobilien ermöglichte es vielen Immobilienbesitzern mit finanziellen Schwierigkeiten, die Immobilie freihändig zu verkaufen – ohne dass ein Kreditinstitut eine Vollstreckung veranlassen musste. In einigen Fällen konnten Zwangsversteigerungen auch vermieden werden, da eine Umschuldung bzw. eine bessere Konditionierung begünstigt durch das niedrige Marktzinsniveau realisiert werden konnte.

Entwicklung in jedem Bundesland nachvollziehbar

Betrachtet man die Statistik etwas genauer, wird lt. Andreas Schrobback zwar deutlich, dass es einige Städte gibt, die für sich genommen sogar merkliche Zuwächse an Zwangsversteigerungen zeigen – z. B. Cottbus, Mannheim oder Heilbronn. Eine Betrachtung der Zahlen der jeweiligen Bundesländer jedoch zeigt bei jedem einzelnen Bundesland aktuell eine insgesamt niedrigere Zwangsversteigerungstätigkeit als noch im letzten Jahr. Damit kann durchaus von einem bundesweiten Abnahmetrend gesprochen werden, auch wenn die Abnahmen je nach Bundesland unterschiedlich waren. Schaut man die jeweiligen, lokalen Wohn- und Eigentumsverhältnisse genauer so, so zeigen sich erhebliche Unterschiede in der Nachfragesituation. Dies führte in Gebieten mit weniger nachgefragten Immobilien (z. B. in infrastrukturell schlecht erschlossenen Gebieten) zu einer geringeren Abnahme der Zahlen. Die Zinssituation hatte auf lokale Verhältnisse nur bedingt Einfluss, da zwar lokale Unterschiede im Einkommensniveau bestehen, die insgesamt günstigen Zinsen und in einkommensschwächeren Gebieten auch günstigere Erwerbs- bzw. Herstellungspreise ausgleichend wirken.

Zwangsversteigerung ist immer letzter Ausweg

Letztlich ist die Zwangsversteigerung der letzte Schritt eines ins Straucheln geratenen Schuldners. Können die laufenden Kreditverpflichtungen nicht mehr bedient werden, wird in der Regel immer zunächst nach einer weniger drastischen Lösung gesucht, betont Andreas Schrobback / Berlin. Dies kann beispielsweise eine Stundung der Kreditraten oder auch der Versuch eines eigenhändigen Verkaufs der Immobilie sein. Wird eine Immobilie über den Weg der Zwangsversteigerung veräußert, greifen nicht die üblichen Rechte und Pflichten aus herkömmlichen Kaufverträgen. So sind beispielsweise Rückabwicklungen oder die Geltendmachung von Mängeln nach dem Erwerb nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Es ist deshalb erforderlich, dass sich etwaige Interessenten sehr umfassend und detailliert über den Immobilienzustand, sowie den rechtlichen und vertraglichen Stand des Objektes informieren. Für den ehemaligen Eigentümer birgt die Zwangsversteigerung die Gefahr, dass der Erlös aus der Versteigerung nicht ausreicht, um die bestehenden Kreditverpflichtungen abzudecken. Dann steht der Schuldner am Ende nicht nur ohne Immobilie da, sondern auch noch mit übriggebliebenen Zahlungsverpflichtungen. Ein Rückgang der Zwangsversteigerungsdelikte ist deshalb eine als positiv zu bewertende Entwicklung einzustufen, so Andreas Schrobback.

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