Immobilien »

| Kommentare deaktiviert für ++ AS UNTERNEHMENSGRUPPE & BERLINER PRESSEKONFERENZ: TRADITIONELLES SPARGELESSEN ++1.239 views

Der Einladung zum diesjährigen traditionellen Spargelessen der Berliner Pressekonferenz über den Dächern Berlins ist auch Andreas Schrobback, Geschäftsführer und Gründer der AS UNTERNEHMENSGRUPPE gefolgt. Der Abend war ein Plädoyer für die Pressefreiheit und Demokratie insofern …

Den vollständigen Artikel lesen »
Home » Ausland

Schweizer Immobilien können deutsche Anleger teuer zu stehen kommen

Eingereicht No Comment | 3.498 views
Schweizer Immobilien können deutsche Anleger teuer zu stehen kommen

(Berlin, 26.11.2013) In der Schweiz erheben immer mehr Kommunen eine Sondersteuer auf Immobilien, die von Ausländern nur als Zweitwohnsitz genutzt werden. Viele Eigentümer dieser Zweitwohnsitze müssen nun jährlich einige Tausend Franken an die Kommunen zahlen.

Deutsche Anleger, aber auch ebenso Anleger aus dem europäischen Ausland, haben sich im Zuge der Finanzkrise nach alternativen und sicheren Geldanlagen umgesehen. Dabei haben einige von diesen Anlegern Immobilien in der Schweiz für sich entdeckt. Dort wollten sie ihr Kapital in Immobilien sicher investieren. Nun müssen diese Eigentümer jedoch mit hohen Kosten rechnen, denn wer die Immobilie nur als Zweitwohnsitz gewählt hat, muss damit rechnen, in Zukunft hohe Sondersteuern zu bezahlen. Diese werden mittlerweile schon von einigen der Schweizer Kommunen erhoben.

Sondersteuer betrifft nur Eigentümer von Zweitwohnsitz ohne Touristenvermietung

Genau genommen handelt es sich bei dieser Sondersteuer um eine Lenkungsabgabe, die bereits einige Eigentümer, die die Immobilie als Zweitwohnsitz nutzen, einige Tausend Franken im Jahr kostet. Von diesen neuen Steuern sind schon viele Tausend Immobilieneigentümer aus Deutschland und aus dem europäischen Ausland betroffen. Und in Zukunft werden es wohl noch mehr Eigentümer mit Zweitwohnsitz in der Schweiz sein, die diese hohen Kosten jährlich aufbringen müssen. Denn nach einigen Hundert Kommunen entscheiden sich immer mehr Kommunen in der Schweiz für diesen Schritt. Allerdings sind von dieser Abgabe an die Kommunen der Schweiz nicht die Eigentümer von Ferienimmobilien betroffen, die ihre Immobilie auch an Urlauber vermieten und diese nur gelegentlich selbst nutzen. Stattdessen betrifft diese Abgabe ausschließlich die Eigentümer, die das Objekt nur als Zweitwohnsitz nutzen, ohne dass sie es an Touristen vermieten. Allerdings wird davon ausgegangen, dass dies mit rund 90 Prozent auf den weitaus größten Anteil der Eigentümer aus dem Ausland zutrifft.

Bild © Netzer Johannes – Fotolia.com

Schlagwörter: , , , , ,