Ältere Kunden bekommen immer schwieriger Immobilienkredite oder Anschlussfinanzierungen
Eine neue Richtlinie macht es aktuell noch schwieriger für ältere Menschen, einen Immobilienkredit zu bekommen. Nach einem Bericht der Bild geht für viele der Traum vom Eigenheim in gesetzteren Jahren nicht mehr in Erfüllung, weil das Eigenkapital bzw. das Einkommen nicht hoch genug ist. Es ist heutzutage nicht mehr ungewöhnlich, wenn Kreditinstitute teils mit völliger Ablehnung auf Kreditanfragen älterer Menschen reagieren. Diese Thematik wird derzeit in vielen Gesellschaftsschichten sowie in Politik und Wirtschaft heiß diskutiert. Grund für die Aufregung ist die jüngst in nationales Recht umgewandelte EU-Richtlinie über Kreditverträge bei Wohnimmobilien. Die Umsetzung in eine nationale Richtlinie erfolgte ungewöhnlich scharf. Ursprünglich gedacht ist die Richtlinie zum Schutz von Kreditnehmern vor Zahlungsunfähigkeit aufgrund zu hoher Kreditverpflichtungen bzw. zur Vermeidung einer Blasenbildung auf dem Immobilienmarkt. So werden Kreditinstitute angewiesen, Einkommen und vorhandenes Eigenkapital auf Kapitaldienstfähigkeit zur Erfüllung des Kreditvertrages zu prüfen. Vorhandene Immobilien dürfen dabei nicht mehr wie bisher als ausreichende Deckung im Falle eines Zahlungsrückstandes angesehen werden.
Viele Interessenten gelten als nicht mehr kreditwürdig
Legt man die neuen Maßstäbe für die Bonitätsbewertung zugrunde, sind das vorhandene Einkommen, das vorhandene Eigenkapital und die Lebenserwartung entscheidende Faktoren zur Bewertung der Kreditwürdigkeit. Damit haben gerade ältere Antragsteller kaum noch Aussicht auf einen Angebot, selbst wenn das Einkommen ausreichend wäre. Dies trifft nicht nur Menschen, die eine Immobilie erwerben oder bauen möchten, sondern auch Interessenten, die Sanierungen (z. B. energetische Sanierung) oder einen Umbau (z. B. den Wohnraum altersgerecht umgestalten) realisieren möchten. Insgesamt droht eine ungewollte, starke Beschränkung von Kreditvergaben. Diese Entwicklung sollte durchaus kritisch beobachtet werden, auch wenn das Verbraucherschutzministerium derzeit noch keinen Anlass zum Eingreifen sieht. Gerade die ältere Generation hat so kaum noch Möglichkeiten, in die eigenen 4 Wände zu ziehen bzw. diese zu sanieren und zu erhalten oder altersgerecht umzugestalten.
Nachbesserung scheint angebracht
Nach Meinung vieler Experten müsste hier grundlegend nachgebessert werden. So sei die Bundesregierung nicht verpflichtet gewesen, eine solch strikte Umsetzung vorzunehmen – zum Schaden gerade vieler älterer Immobilienkreditkunden, aber auch zum Schaden von z. B. jungen Familien, deren Einkommen noch nicht hoch genug ist und die auch noch keine Zeit hatten, ausreichend Kapital anzuhäufen. Zudem erscheint die strikte Vorgabe ein Eingriff in die freie Entscheidungsgewalt über die Kreditvergabe der Kreditinstitute zu sein. Ob die Richtlinie eine Blasenbildung am Immobilienmarkt besser verhindern kann als keine Richtlinie, scheint fraglich. Faktisch verhindert sie jedoch den Zugang zu Krediten für bestimmte Bevölkerungsgruppen, schränkt die Schaffung von Wohnraum besonders in Ballungsgebieten ein und lässt die Ziele in punkto Energiepolitik noch weiter nach hinten rücken, weil die Menschen nun weniger kreditfinanzierte Sanierungen vornehmen können. Es erscheint wahrscheinlich, dass hier nachgebessert werden muss. Es sollte jedoch nicht erst gewartet werden, bis die Kreditvergabe bereits merklich zurückgefahren wurde aufgrund von Kriterien, die so nicht akzeptabel sind. Denn der daraus entstandene Schaden könnte bereits einen Rückschritt auf dem deutschen Immobilienmarkt und den energetischen und wohnraumpolitischen Zielsetzungen bedeuten. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Politik hier rechtzeitig auf einen Umdenkprozess einlässt.
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