Änderungen bei der Grundsteuer
Die Süddeutsche beschäftigt sich in einem aktuellen Artikel mit der geplanten Reform der Grundsteuer. Diese Reform ist notwendig, da als Berechnungsgrundlage bis dato Immobilienwerte dienen, die noch aus dem Jahre 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) stammen. Die eigentlich notwendige Neuberechnung alle 6 Jahre war in den vergangenen Jahren ob des immensen Aufwandes immer wieder ausgesetzt worden. Doch nun soll sich das ändern. So wird von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ein dreistufiges Konzept favorisiert – dabei geht es darum, zunächst den Einheitswert auf aktuelle Niveaus anzuheben, anschließend wird dann die Steuermesszahl deutlich gesenkt und der sogenannte Hebesatz verbleibt hoheitlich bei den Kommunen, welche die Steuer entsprechend vereinnahmen. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt ja grundsätzlich so, dass der Immobilienwert und die Steuermesszahl miteinander multipliziert werden – anschließend wird das Ergebnis dann mit dem Hebesatz gewichtet. Die endgültige Höhe liegt als in Händen der Gemeinde, im Grundsatz sollte sich jedoch die bisherige Belastung für den Steuerpflichtigen kaum ändern, da zwar der Wert der Immobilie nach der Form gestiegen sein wird, der Faktor aber gesunken. Das Finanzministerium denkt dabei insbesondere an die Neubewertung aufgrund einer individuellen Bewertung der Grundstücke und Gebäude. Man wird zwar wohl auch die Berechnungsvariante anhand der Fläche vorstellen, der Favorit wird aber die individuelle Bewertung sein.
FAKTEN UND EINFÜHRUNGSTERMIN
Die Reform visiert den 1.1.2025 als Termin zur Einführung der neu gestalteten Grundsteuer an. Es gibt sogar eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes, welches sich auch bereits mit der Thematik beschäftigt hat. So müssen Bundestag und Bundesrat eine verfassungskonforme Neuberechnung bis zum 31.12.2019 vorgelegt haben. Wird dies verabschiedet, bleiben 5 Jahre Zeit (also bis zum 31.12.2024), um die Regelung umzusetzen. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, würde die Grundsteuer gestrichen und damit eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen ausfallen. Allein in 2018 trug diese Steuer 14,3 Milliarden Euro zum Haushalt der Kommunen bei, teilt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mit. Vergleicht man diese Steuer international, fällt sich insgesamt recht niedrig aus. Die etwas mehr als 14 Milliarden Euro entsprechen ca. 0,4 % des Bruttoinlandsproduktes. In anderen Ländern wie z. B. in Großbritannien, Kanada oder USA kann dies schon einmal bis zu 3 % reichen.
MEINUNGEN
Viele Fachleute, darunter auch Mieterbund und Kommunen befürchten, dass aufgrund der Reform die Mieten steigen werden – und zwar gerade da, wo es nicht gebraucht wird. Diese Steigerungen können zwar regional unterschiedlich ausfallen, doch wird gerade in guten Lagen sowie in Ballungsräumen, die sowieso schon hohe Miethöhen aufweisen, wahrscheinlich mit Mietsteigerungen zu rechnen sein. Dies wird deshalb so eintreten, weil die Immobilien in den betreffenden Lagen natürlich schon heute Höchstbewertungen innehaben und bei einer individuellen Wertberechnung dann entsprechend hoch eintarifiert werden.
Auch wird die Festsetzung einer Steuerhöhe generell schwierig, wenn beispielsweise in einer selbst genutzten Immobilie keine Mietzahlungen zugrunde liegen. Dann müsse der Eigentümer eine fiktive Miete ermitteln, um zu einem Immobilienwert zu gelangen – was vom ZIA (der zentrale Immobilien-Ausschuss, der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft) stark kritisiert wird. Die sei „ein Beschäftigungsprogramm für Steuerbeamte“, so der ZIA.
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