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Der Einladung zum diesjährigen traditionellen Spargelessen der Berliner Pressekonferenz über den Dächern Berlins ist auch Andreas Schrobback, Geschäftsführer und Gründer der AS UNTERNEHMENSGRUPPE gefolgt. Der Abend war ein Plädoyer für die Pressefreiheit und Demokratie insofern …

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Tätigkeit von Notaren soll künftig stärker kontrolliert werden

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Tätigkeit von Notaren soll künftig stärker kontrolliert werden

(Berlin, 20.12.2012) Die Fälle häufen sich, in denen insbesondere unerfahrene Immobilienkäufer einen Vertrag beim Notar unterschreiben, der einen überteuerten Kaufpreis enthält. In Berlin soll eine Bundesinitiative die Käufer künftig vor solchen Fehlern besser schützen.

Das gestiegen Interesse an Immobilien als Kapitalanlage oder auch Altersvorsorge führt zunehmend dazu, dass gestiegene Kaufpreise ohne Verhandlungen akzeptiert werden. Interessenten sollten bei der Immobiliensuche jedoch aufpassen, da einige der Objekte zu einem Preis angeboten werden, der deutlich über dem Marktwert liegt. Das Land Berlin hat nun eine Initiative entwickelt, nach der den Käufern eine zweiwöchige Bedenkzeit eingeräumt werden soll, bevor sie den Vertrag mit ihrer Unterschrift beim Notar abschließen.

Notare sollen in die Pflicht des Verbraucherschutzes genommen werden

Nach den Vorstellungen des Landes Berlin soll der Notar den Kaufinteressenten den Vertrag bereits zwei Wochen vor dem Termin zukommen lassen. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Kaufgeschäft übereilt abgeschlossen wird und dubiose Verkäufer von sogenannten Schrottimmobilien ihre Objekte an Laien ohne Fachwissen zu einem überhöhten Preis verkaufen können. Die Initiative ist eine Reaktion auf bekannte Fälle, in denen die Käufer beim Notartermin zur Unterschrift gedrängt wurden, ohne jedoch das Objekt vorher gesehen zu haben und den genauen Wert der Immobilie zu kennen. Der Notar soll künftig als Ansprechpartner agieren, sodass die Kaufinteressenten sich bei Fragen an ihn wenden können. Für den zusätzlichen Service sollen allerdings keine höheren Notargebühren anfallen. Die Länderkammer wird nun darüber beraten, ob sie der Bundesinitiative zustimmen wird. Für Notare könnte die Entscheidung für eine solche Regelung eine zusätzliche Verantwortung bedeuten, die auch kontrolliert werden müsste.

Bildquelle © Gina Sanders – Fotolia.com

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