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Der Einladung zum diesjährigen traditionellen Spargelessen der Berliner Pressekonferenz über den Dächern Berlins ist auch Andreas Schrobback, Geschäftsführer und Gründer der AS UNTERNEHMENSGRUPPE gefolgt. Der Abend war ein Plädoyer für die Pressefreiheit und Demokratie insofern …

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Denkmalschutzimmobilien sanieren lohnt sich

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Denkmalschutzimmobilien sanieren lohnt sich

Auf der Suche nach einer Immobilie sollten Denkmalschutzimmobilien nicht von Vorneherein ausgeschlossen werden – sie sind nämlich nicht nur repräsentativ und ein optischer Genuss, sondern auch in steuerlicher Hinsicht sehr lukrativ.

Immer mehr Investoren legen ihr Geld in denkmalgeschützten Altbauten an und sanieren diese. Besonders beliebt sind Kulturdenkmäler wie alte Mühlen, Leuchttürme, Schlösser oder Gutshöfe. Wenn die Standortwahl und die Bauqualität der Immobilie stimmen, können Eigentümer in hohem Maße davon profitieren. Insgesamt dürfen über zwölf Jahre hinweg die Aufwendungen für Denkmalschutzimmobilien abgeschrieben werden, davon acht Jahre lang mit je neun Prozent, vier Jahre lang mit je sieben Prozent. Als Bemessungsgrundlage dienen die Sanierungskosten, die nach dem Kauf der Immobilie anfallen.

Die Abschreibungen wirken sich besonders positiv aus, wenn sie gegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gerechnet werden können. Bei Sanierungsmaßnahmen muss die örtliche Denkmalbehörde zu Rate gezogen werden – sie gibt vor, in welchem Umfang Baumaßnahmen erlaubt sind. Beispielsweise müssen Stuckverzierungen an Jugendstilgebäuden ebenso erhalten bleiben wie Erker oder Balkone. Handlungen wie das Austauschen von Fenstern bedürfen der Zustimmung der Behörde.

Abgesetzt werden können alle Sanierungsmaßnahmen, die für eine sinnvolle Nutzung sowie für den Erhalt des Gebäudes notwendig sind, wie beispielsweise der Einbau einer Heizungsanlage oder eines WCs. Auch die Baukosten, die für eine Tiefgarage anfallen, können steuerlich geltend gemacht werden. Steht hingegen nur die Fassade unter Denkmalschutz, so darf auch nur die Sanierung der selbigen abgesetzt werden. Es empfiehlt sich vor dem Kauf einer Denkmalschutzimmobilie ein darauf spezialisiertes Unternehmen zu Rate zu ziehen, das die jeweiligen Vor- und Nachteile aufzeigen und beratend zur Seite stehen kann. Andreas Schrobback hat sich auf dem Gebiet der Denkmalschutzimmobilien einen seriösen Namen gemacht und kann professionell Investoren und Kapitalanlegern zur Seite stehen.

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