Immobilien »

| Kommentare deaktiviert für ++ AS UNTERNEHMENSGRUPPE & BERLINER PRESSEKONFERENZ: TRADITIONELLES SPARGELESSEN ++1.180 views

Der Einladung zum diesjährigen traditionellen Spargelessen der Berliner Pressekonferenz über den Dächern Berlins ist auch Andreas Schrobback, Geschäftsführer und Gründer der AS UNTERNEHMENSGRUPPE gefolgt. Der Abend war ein Plädoyer für die Pressefreiheit und Demokratie insofern …

Den vollständigen Artikel lesen »
Home » Wirtschaft

Die Mehrwertsteuer in Deutschland

Eingereicht No Comment | 4.036 views
Die Mehrwertsteuer in Deutschland

Eine aktuelle Statistik des Bundesfinanzministeriums verdeutlicht, wie viel Geld die Mehrwertsteuer (oder auch Umsatzsteuer genannt) dem Staat in die Kassen spült. Seit ihrer Einführung zum 1. Januar 1968 wurde der Mehrwertsteuersatz auf Waren und Dienstleistungen kontinuierlich angehoben. Betrug dieser anfänglich 10 %, erfolgte die erste Anhebung bereits am 1.7.1968 auf 11 %. Weitere Anhebungen folgten am 1.1.1978 auf 12 %, am 1.7.1979 auf 13 %, am 1.7.1983 auf 14 %, am 1.1.1993 auf 15 %, am 1.4.1998 auf 16 % und am 1.1.2007 auf die noch immer aktuellen 19 %. Neben dem vollen Satz existiert für bestimmte Waren bzw. Dienstleistungen ein sogenannter „ermäßigter Satz“, dieser betrug anfänglich 5 % und liegt aktuell bei 7 % (dieser Satz besteht seit 1.7.1983). Mit diesem verminderten Satz sollen wichtige Güter des täglichen Bedarfs steuerlich entlastet werden.

Die Bedeutung der Umsatzsteuer für den Staatshaushalt

Was in 1968 einmal mit umgerechnet ca. 13 Milliarden Euro begann, hat sich mittlerweile zu einer der bedeutendsten Steuern überhaupt für den deutschen Staatshaushalt gemausert. Die aktuelle Schätzung für 2015 weist einen Wert von ca. 210 Milliarden Euro Steuereinnahmen aus Mehrwert- und Einfuhrumsatzsteuer aus. Das ist ca. ein Drittel des gesamten Steueraufkommens in Deutschland. Die genaue Betrachtung der Entwicklung der Steuereinnahmen seit 1991 zeigt zudem, dass die Einnahmen aus Mehrwert- und Einfuhrumsatzsteuer fast jedes Jahr kontinuierlich angestiegen sind – nur wenige Ausnahmen bilden die meist marginalen Ausreißer nach unten, insbesondere in den Jahren 2001 bis 2004. 1991 wurden 92 Milliarden Euro an Steuereinnahmen aus Mehrwert- und Einfuhrumsatzsteuer generiert, 1992 wurde mit 101 Milliarden erstmals die 100-Milliarden-Grenze überschritten, die seitdem auch nie wieder unterschritten wurde.
Die 200-Milliarden-Grenze wurde erstmals in 2014 mit 203 Milliarden Euro nach 2013 mit 197 Milliarden Euro genommen. Den höchsten, prozentualen Anstieg im Betrachtungszeitraum 1991 bis 2015 gab es in 2007: Dort wurden 170 Milliarden Euro eingenommen, nach 147 Milliarden Euro in 2006.
Die Einfuhrumsatzsteuer ist in den genannten Zahlen immer inklusive – sie ist laut einer Verlautbarung des Bundesfinanzministeriums eingeführt worden, um die Wettbewerbsverhältnisse zwischen inländischen Waren und importierten Waren egalisieren zu können.

Die Verwendung der Mehrwertsteuereinnahmen

Die Einnahmen aus Mehrwert- bzw. Einfuhrumsatzsteuer gehen zu unterschiedlichen Anteilen an den Bund, die Länder und die Kommunen. Hierzu wird von den Verantwortlichen der politischen Instanzen ein Verteilerschlüssel festgelegt und entsprechend umgesetzt. Der Löwenanteil liegt dabei regelmäßig beim Bund und kurz dahinter bei den Ländern – die Kommunen erhalten einen meist nur sehr geringen Prozentanteil der Steuereinnahmen. Eine Zweckbindung der durch die Umsatzsteuer eingegangenen Einnahmen gibt es nicht, was zu regelmäßigen, hitzigen Diskussionen in der politischen Landschaft führt.

Wer bezahlt die Steuern?

Das Mehrwertsteuersystem ist so gestaltet, dass sich gewerbliche Händler aufgrund des möglichen Vorsteuerabzugs die einmal gezahlte Steuer vom Finanzamt zurückholen können. Bei dem letzten Glied in der Kette – dem Endverbraucher – ist dies nicht mehr möglich, d.h. die Mehrwertsteuer ist vom Endverbraucher in voller Höhe aufzubringen.
Für welche Waren und Dienstleistungen nun der volle und für welche der verminderte Steuersatz zu zahlen ist, regelt das Umsatzsteuergesetz. Hierfür erfolgt eine sogenannte Zuordnung zu Zolltarifnummern, die dann den angewandten Steuersatz erkennen lassen. Allerdings ist die Liste nicht nur sehr umfangreich und für viele Menschen nicht verständlich aufgebaut, sondern es kommen auch immer wieder neue Waren oder Dienstleistungen resp. Streitfälle hinzu. In solchen Fällen müssen dann die Finanzgerichte in Deutschland über die Zuordnung entscheiden.

Bild© M. Schuppich – Fotolia.com

Schlagwörter: ,