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Der Einladung zum diesjährigen traditionellen Spargelessen der Berliner Pressekonferenz über den Dächern Berlins ist auch Andreas Schrobback, Geschäftsführer und Gründer der AS UNTERNEHMENSGRUPPE gefolgt. Der Abend war ein Plädoyer für die Pressefreiheit und Demokratie insofern …

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Die Schufa-Bonitätskriterien: Wann ist man kreditwürdig?

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Die Schufa-Bonitätskriterien: Wann ist man kreditwürdig?

Derzeit befinden sich die Zinsen für Kredite auf historischen Tiefständen. Doch nicht jeder bekommt auch die gewünschte Summe von einem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt und die Zinskonditionen können im individuellen Fall auch stark variieren. Egal, ob Ratenkredit oder Immobilienfinanzierung – vor der Kreditbewilligung steht die Bonitätsprüfung. Andreas Schrobback – Spezialist für Kapitalanlagen und Immobilien – verweist darauf, dass Kreditinstitute bei einer Kreditwürdigkeitsprüfung auch auf die bei der Schufa gespeicherten Daten zurückgreifen. Ganz ähnlich machen das übrigens auch immer wieder Online-Händler, Mobilfunkanbieter und andere Dienstleister. Damit dürfte klar sein, wie individuell wichtig die gespeicherten Einträge hier sind. Doch was genau ist eigentlich bei der Schufa gespeichert, welche Daten können kritisch sein und was kann der einzelne Verbraucher tun, um seine eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern?

Was speichert die Schufa?

Auskunfteien wie die Schufa (andere Auskunfteien sind z. B. Creditreform, Arvato oder Bürgel) speichern wichtige Daten über Verbraucher hinsichtlich der Bonität und des Zahlungsverhaltens. Allein die Schufa verbucht täglich etwa 350.000 Auskunftsgesuche über das Zahlungsverhalten und Ausfallwahrscheinlichkeiten. Hierfür hat die Schufa Informationen von derzeit ca. 66 Millionen Bundesbürgern aufgezeichnet. Diese Informationen werden bewertet mit einem sogenannten Score-Wert, welcher die prozentuale Wahrscheinlichkeit ausdrückt, mit der ein Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die gespeicherten Daten kommen von den ca. 9.000 Vertragspartnern, zu denen Banken, Telekommunikationsanbieter, Leasinggesellschaften und andere Anbieter gehören. Neben personenbezogenen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum etc. beinhalten die Datensätze vor allem Informationen zu existierenden Bankkonten, Kreditkarten oder laufenden Krediten und deren Bedienung. Dabei sind laut Schufa-Sprecher Ingo Koch mehr als 90 % der erfassten Verbraucher mit ausschließlich positiven Informationen versehen.

Wie funktioniert der Score-Wert?

In den sogenannten Score bei der Schufa fließen beispielsweise alle Informationen hinsichtlich des Rückzahlungsverhaltens bei bisherigen Krediten ein, aber auch Angaben zu Bankkonten, Kreditkarten, Bürgschaften und ähnliches. So finden z. B. Mahnungen oder Zahlungsausfälle einen negativen Einfluss in den Score, während vereinbarungsgemäß zurückgeführte Verbindlichkeiten positiv bewertet werden. Pfändungen, Zwangsversteigerungen oder gar eine Privatinsolvenz etc. haben natürlich einen bedeutend negativen Einfluss. Ist der Score entsprechend negativ, bedeutet das für den Kreditgeber oder Dienstleister in der Regel ein höheres Ausfallrisiko, was entsprechend schlechtere Angebote oder eine Ablehnung zur Folge hat. Um den eigenen Score auf hohem Niveau zu halten, empfiehlt Andreas Schrobback, laufende Zahlungsverpflichtungen immer fristgemäß zu erfüllen. Ganz allgemein wird darüber hinaus Beständigkeit bei der Score-Ermittlung belohnt: Wer beispielsweise häufige Wohnortwechsel, viele Kleinkredite oder häufige Girokonto-Wechsel zu verzeichnen hat, kann bei der Ermittlung des Score Nachteile erfahren.

Das Recht auf Selbstauskunft

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Bundesbürger das Recht hat, einmal im Jahr eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft anzufordern. Fachleute empfehlen diesen Schritt auch ausdrücklich. Hierbei kann nämlich geprüft werden, ob die gespeicherten Daten ihre Richtigkeit haben. Immerhin hängt davon ab, ob z. B. ein Kredit gewährt wird, eine Kreditkarte bewilligt wird oder eine Wohnung gemietet werden kann. Finden sich in den Aufzeichnungen unrichtige oder falsche Einträge, kann der einzelne Verbraucher dies im Zusammenspiel mit der Schufa klären. Sind Einträge strittig, kann auch der sogenannte Schufa-Ombudsmann eingeschaltet werden. Es empfiehlt sich daher grundsätzlich, wichtige Belege immer ordnungsgemäß aufzubewahren, im Zweifelsfall einen Nachweis erbringen zu können.

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