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Das in den letzten Monaten kontrovers diskutierte Bestellerprinzip bei der Beauftragung von Maklern bei der Vermittlung von Mietverträgen für Wohnungen ist nun per Gesetz zum 1.6.2015 in Kraft getreten. Es bedeutet, dass derjenige, der den …
Das Bundeskabinett hat das Bestellerprinzip im Maklerrecht beschlossen. Ab Mitte 2015 muss aller Voraussicht nach derjenige, der den Makler beauftragt hat, auch den Makler bezahlen. Künftige Mieter frohlocken, sie werden in der Summe Millionen Euro …